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Beratung mit Beratungsschein

Beratung zu Hartz 4, Sozialhilfe, Rente, Krankenkasse, Miete, Minderung, Kündigung

Beratung auf Beratungsschein in allen Rechtsgebieten möglich

 

Beschreibung:

Kopf hoch! Der Staat lässt Sie nicht im Stich. Rechtsanwalt Rath hilft dabei, dass Sie ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Kurz ein Fehler und schon ist der Job weg. Was nun? Das JobCenter zahlt wieder Mal nicht. Und jetzt? Wem hilft das Sozialamt? Zehn Sekunden können ihr Leben verändern. Hilft die Unfallversicherung und zahlt eine Erwerbsminderungsrente? Reicht die Rente im Alter oder bin ich auf Sozialhilfe angewiesen? Kann ich oder ein Angehöriger noch meine Angelegenheiten selbst regeln? Wenn nicht, wie hilft ein Betreuer oder reicht eine Vorsorgevollmacht?

 

Benötigte Unterlagen:

Leistungsbescheid, Änderungsbescheid oder Widerspruchsbescheid.

 

Ablauf und Dauer:

Die Beratung findet nach Terminsvereinbarung in der Kanzlei statt. Die Vertretung gegenüber der Behörde (außergerichtliche Tätigkeit) ist inklusive.

 

Preis:

€ 15,00

 

Zahlungsmodalitäten:

Die Beratung erfolgt bei Vorlage eines Beratungsscheins. Dieser muss vor Terminvereinbarung durch das Amtsgericht ihres Wohnsitzes ausgestellt sein.